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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche, telefoni-sche oder durch unsere Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die im Angebot genannten Preise werden für die Dauer von 3 Monaten garantiert. Bei einer späteren Bestellung gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis als vereinbart.

 

2. Vertragsabschluß
Der Käufer ist an die Bestellung drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung durchführen.

 

3. Lieferfristen
Die in Angeboten, Bestätigungen und Verträgen genannten Lieferfristen sind nur annähernd und gelten ab kompletter Auftragsbestätigung. Wir werden bestrebt sein, sie so weit wie möglich einzuhalten. Unvorhergesehene Lieferhinder- nisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen im eigenen oder in dem Betrieb eines Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferverpflichtung – nach Lage des Falles – ganz oder teilweise aufzuheben oder zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen. Der Abnehmer ist nicht zu Schadenersatzforderungen berechtigt. Bei verspäteter Lieferung von gemieteten Anlagen wird eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Tagesmiete nur gewährt, wenn die Verspätung durch unser Verschulden entstanden ist. Weiterreichende Forderungen werden nicht anerkannt.

 

4. Versand
Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart ist, für Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch, wenn die Ware das Werk oder Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Tritt während des Transportes ein Schaden an der Ware auf oder wird die im Frachtbrief aufgeführte Ware nicht vollzählig angeliefert, so hat sich der Warenempfänger durch den Auslieferer sofort auf dem Frachtbrief den Schaden detailliert vermerken und mit Unterschrift bestätigen zu lassen. Der Frachtbrief mit Schadensvermerk ist uns zur Geltend- machung der Ersatzansprüche für den Käufer zu übergeben.

 

5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnung gilt 8 Tage nach Erhalt in allen Einzelheiten als anerkannt. Wenn nicht anders vereinbart, ist sie innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohneAbzug zahlbar. Wir behalten uns vor im Falle anders lautender Zahlungs- bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

 

6. Zahlungsverzug
Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsstellung kommt der Käufer auch ohne besondere Mahnung in Verzug und hat von da ab für die Dauer der Zielüberschreitung Zinsen in Höhe von 8,75 % p.a. zuzüglich Umsatzsteuer zuzahlen. Ist Teilzahlung vereinbart worden, wird die gesamte Restschuld sofort zurZahlung fällig, wenn: A) der Käufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät. B) der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister ein- getragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichsoder Konkursverfahren beantragt ist. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an wel- chem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Käufers.

 

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelie- ferten Waren vor. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Der Käufer darf unsere unter Eigentumsvorbehalt stehend Ware nur mit unserer vorherigen Zustimmung verkaufen, ver- pfänden oder aus seinem Besitz geben, es sei denn, daß er Wiederverkäufer ist und die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert oder verarbeitet. In diesem Fall gelten die aus dem Verkauf entstehenden Kauf- preisforderungen gegen Kunden des Abnehmers mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten, sowie das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstandenen Endprodukt als an uns übertragen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungs- schwierigkeiten des Käufers die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen. Falls wir hiervon Gebrauch machen, liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies aus- drücklich erklären.

 

8. Mängel
Wir stehen ein für die Tauglichkeit der gelieferten Waren gemäß der von uns gegebenen Beschreibung und für die Beschaffenheit der dafür gebrauchten Materialien, wenn der Käufer glaubhaft macht, daß der Mangel spätestens inner- halb der gesetzlichen Gewährleistungs- (BGB) oder einer etwaigen Garantiefrist als direkte Folge der Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder untauglichen oder mangelhaf- ten Materials entstanden ist. Der Käufer hat uns etwaige Beanstandungen von Menge, Tauglichkeit und Beschaffenheit unverzüglich, wahrnehmba- re Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung, andere Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung, längstens innerhalbt von sechs Monaten nach Ablieferung (oder inner- halb der Garantiefrist) schriftlich mitzuteilen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigene oder seitens Dritter vorgenommene Eingriffe oder unsachgemäße Behandlung wird unsere Haftung und eine etwaige Garantiezusage aufgehoben. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt von uns zunächst Mängelbeseitigung; sollte diese nicht zum Erfolg führen, kön- nen wir Gutschrift oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz leisten. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung oder Schadenersatzansprüche aus irgendeinem Grund sind ausgeschlossen. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Abnehmer nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.

 

9. Garantie
Auf einige Produkte geben wir eine längere als gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der verlängerten Garantie ist, daß uns der etwaige Schadensfall noch innerhalb der Garantiezeit schrift- lich, mit einer Kopie der Rechnung, gemeldet wird . Wir wer- den den Fall prüfen und im Falle eines berechtigten Anspruches nachbessern oder die defekten Teile austau- schen. Eine. Inanspruchnahme der Garantie verlängert die ursprüngliche. Garantiezeit nicht. Weitergehende Ansprüche aus: Mängelhaftung oder Schadenersatzansprüche aus irgendei-nem Grund sind ausgeschlossen.

 

10. Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtli- chen Rechtsstreitigkeiten ist Offenbach (Hessen).

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